Rechtliche Freiräume in Corona-Zeiten?
Das Online-Seminar informiert über die wesentlichen Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften, die sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 9. April 2020 und dem Bundesgesetz vom 27. März 2020 ergeben. Es geht zudem auf die mögliche Abweichung der Wertung im Gemeinnützigkeitsrecht und im Stiftungsrecht ein. Anhand von Fallbeispielen wird verdeutlicht, was nun tatsächlich erlaubt ist und was nicht.
- Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens vom 9. April 2020:
Spenden, Mittelverwendung, Zweckbetrieb, Verlustausgleich - Wesentliche Inhalte des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
- Bedeutung insbesondere im Hinblick auf Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht
- Fallbeispiele